Der Maharam1 („Morenu Ha-Raw Rabbi Meir“ = „unser Lehrer der Rabbiner Meir“) von Rothenburg (um 1220-1293) zeichnete sich als der letzte und größte Tosafist2 (Glossenverfasser zum Talmud), liturgischer Poet und höchste Autorität in jüdischen Ritualvorschriften und in Gesetzes- und Gemeindeangelegenheiten im deutschsprachigen Raum, vorwiegend aber im Deutschland des Mittelalters, aus. Ihm war die geistige Sorge für das Judentum und deren Traditionen das wichtigste in seinem Leben. Meir wurde hoch geehrt und in den meisten Fällen war sein Wort Gesetz. Dieses Ansehen wurde ihm aufgrund seiner Gelehrsamkeit zuteil; viele Führer und Leiter deutscher Gemeinden waren seine Schüler und zollten ihm Respekt und Gehorsam. Er galt als der größte Gelehrte des Landes und interpretierte den Talmud maßgeblich als das „Grundgesetz“. Seine Autorität beruhte auf der umfassenden Kenntnis des Talmud, dessen Vorschriften, Satzungen und Gesetze und über alle dem seine intellektuelle Leistungsfähigkeit. Das alles ermöglichte es ihm, treffende und korrekte Entscheidungen in Gesetzes- und Ritualfragen zu treffen.3
Beginnen in dieser Ausarbeitung möchte ich jedoch mit einem allgemeinen Aufriss zur jüdischen Geschichte im Mittelalterlichen Reich des ausgehenden 13. Jahrhunderts. Hiermit soll mittels eines Einblicks in die Situation der Juden ein umfassender Rahmen geschaffen werden, in der Leben und Werk des Rabbiners beleuchtet wird. Über die Stationen seines Lebens – Abstammung, Ausbildung, Amtstätigkeit, Flucht/Verhaftung und Tod soll die Frage beantwortet werden inwieweit Rabbi Meir b. Baruch Einfluss auf das jüdische Leben im Mittelalter übte und warum sein Wirken über den Tod hinaus solche Bedeutung hatte. Überdies werde ich einen Einblick in das eigentliche Werk des Rabbi Meir b. Baruch von Rothenburg geben. Dort sind vor allem seine zahlreich verfassten Responsen wichtig. Nach einem kurzen Blick auf die allgemeine Responsenliteratur komme ich im Anschluss zu den eigentlichen Inhalten und schließe mit einem Beispiel eines Responsums ab um herauszustellen inwieweit seine Rechtsphilosophie dem Titel meiner Hausarbeit „Halachist und geistiger Führer“ gerecht wird und welche Position Meir b. Baruch von Rothenburg in der jüdischen Rechtstradition innehatte.
Der Terminus MAHARAM setzt sich im Hebräischen aus den Buchstaben M H R M zusammen, die mit Vokalen verbunden als „Maharam“ gelesen werden. Sie bedeuten den Anfangsbuchstaben folgender Wörter: Morenu=unser Lehrer; Ha-raw=der Rabbiner; Rabbi=mein Herr; Meir=Eigenname
Tosafist=Talmudgelehrter, welcher die Talmud-Kommentare des Raschi (1040-1105) erläutert und ergänzt
Abstammung und Ausbildung
Rabbi Meir b. Baruch wurde vermutlich um das Jahr 1215 als Sohn des einflussreichen talmudischen Gelehrten, Gemeindevorsteher und Schiedsrichter Rabbi Baruch in Worms geboren. Er entstammte also einer weitverzweigten Gelehrtenfamilie – zwei seiner Onkeln waren Rabbis; zur weiteren Verwandtschaft zählten Rabbis aus Bamberg, Würzburg, Köln, Mainz, Eisenach und Lüneburg. Meirs Lebensweg war aufgrund der Zugehörigkeit zu hochgelehrten Sippe klar vorgegeben – getreu dem Vorbild des Vaters sollte er Talmudgelehrter werden.
Rabbi Meirs Vater war sein erster Lehrer; in der Folgezeit studierte er erst in Würzburg unter dem Gelehrten Rabbi Isaac ben Moses von Wien und Rabbi Eliezer ben Joel ha-Levi, später dann in Mainz bei Rabbi Judah ben Moses ha-Kohen und schließlich an den Talmudhochschulen der großen Tossafisten in Frankreich – bei Rabbi Samuel ben Salomo von Falaise und bei dem größten zeitgenössischen Talmudisten, Rabbi Yechiel von Paris. Bis zum Jahr 1242 studierte er in Paris, dem Jahr als König Ludwig IX., der Heilige, eine Disputation zwischen jüdischen und christlichen Theologen anordnete. Rabbi Jechiel führte die jüdischen Disputanten an – in Folge des Streitgespräches wurde allerdings Dutzende Talmudhandschriften verbrannt. Dieses Ereignis gilt als das Ende des goldenen Zeitalters der Juden im mittelalterlichen Frankreich – der Schwerpunkt jüdischer Gelehrsamkeit verschob sich daraufhin nach Deutschland. Rabbi Meir erfuhr dieses Ereignis so tief, dass er die Erlebnisse in seinem berühmten Klagelied “ Rührt dich, flammenentloderte Tora, nicht?“ niederschrieb.
Amtstätigkeit
Um das Jahr 1245 trat Rabbi Meir das Rabbinat in Rothenburg an, woher er auch seinen Zunamen „von Rothenburg“ erhielt. Bis zu seiner Gefangennahme und seinem Tode blieb er über 40 Jahre in der Tätigkeit des Rabbiners dort. Es stellt sich nun die Frage, warum Rabbi Meir nach Rothenburg gezogen ist. Gewiss gab es wesentlich größere Judengemeinden im damaligen Reich, etwa am Rhein, in Mainz, Worms, Köln oder Speyer beispielsweise. Es darf angenommen werden dass er von der Rothenburger Gemeinde gerufen wurde, was damalig der Regelfall war. Meir mag wohl die Ruhe und Besonnenheit der kleinen Stadt Rothenburg gesucht und als optimal für seine Lehr- und Forschungstätigkeit empfunden haben und ließ sich daher dort nieder. Seine Rothenburger Glaubensgenossen kamen seinen Wünschen auf sehr großzügige Art und Weise entgegen – sie stellten ihm ein großes Haus mit über 21 Zimmern zur Verfügung, die nach und nach von lernwilligen Talmudschülern aus dem ganzen Reich besetzt wurden um beim bekannten Rabbi Meir zu lernen. Nach ihrer Ausbildung bezogen seine Schüler die bedeutendsten und wichtigsten Judengemeinden Mitteleuropas und sogar darüber hinaus. Nach jüdischem Gesetz, in dem jeder Schüler seinem Lehrer lebenslangen Gehorsam schuldig war, zeigte dies ganz besonders Rabbi Meirs Einfluss und Ansehen.
Meir galt zu jener Zeit als höchste intellektuelle Autorität und gerichtliche Instanz der Juden in ganz Deutschland. Sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland wandte man sich mit Fragen an ihn. Rabbi Meir befand sich daher oft unter großem Zeitdruck und beantwortete ausschließlich Rechtsnachfragen von Richtern. Litiganten verweigerte er sich, die ihn baten als Schiedsrichter in Streitfragen wirksam zu werden – dies auch mit dem Grund nicht die Autorität der lokalen Gerichte zu untergraben. In einer Urkunde wird Rabbi Meir als „supremus Magister“ bezeichnet – was wohl darauf hinweist dass er zwar kein vom König verliehenes Amt inne hatte, dennoch aber als der prominenteste unter den deutschen Rabbinern galt.
Im Laufe seiner über 40-jährigen Amtszeit häuften sich unzählige Gutachten, seine Responsa, an. Bis heute haben sich an die 1500 erhalten; keine allerdings von ihm persönlich verfasst – die meisten sind Aufzeichnungen seiner Schüler. Keines seiner Responsa ist datiert, nur wenige lassen sich chronologisch einordnen Dies sind die wichtigsten Quellen seines frühen und lange über den Tod hinausgehenden Einflusses.
Flucht, Verhaftung und Tod
Während der 80er Jahre des 13. Jahrhunderts begann sich die Lage der deutschen Juden deutlich zu verschlechtern. Ritualmordanklagen häuften sich; zudem belastete König Rudolf I. von Habsburg im Jahr 1284 die Juden mit außerordentlich hohen Steuern. In der Folge flüchteten tausende von ihnen auf illegalem Wege; am 6.12.1286 befahl der König dann, den Besitz der geflüchteten Juden zu beschlagnahmen. Mittels dieses Schrittes setzte der König nun den rechtlichen Status, der den Juden seit 1236 in den königlichen Privilegien garantiert worden war, aufgrund der Tatsache dass die Juden wie eingangs der Hausarbeit erwähnt als „servi camerae“, also Knechte der königlichen Finanzkammer, galten, in die Tat um. Unter diesen Flüchtlingen befand sich auch der mögliche Initiator der Flucht, Rabbi Meir b. Baruch von Rothenburg, und seine Familie.
Am 28.6.1286 jedoch erkannte ein getaufter Jude namens Knippe, die Begleitung des sich auf der Fahrt von Rom befindenden Bischof von Basel, Rabbi Meir hinter den Alpenpässen im lombardischen Gebirge. Der Bischof veranlasste daraufhin die Verhaftung durch den Herrn der Stadt, den Grafen Meinhart II. von Görz. Der Graf lieferte Rabbi Meir an König Rudolf aus, der ihn bis zum Tage seines Todes gefangen hielt. König Rudolf hielt den Rabbiner zunächst in Wasserburg gefangen – die Forschung streitet sich darum ob es nun Wasserburg am Inn oder irgendeine Wasserburg war. Später ließ man ihn dann auf der Burg Ensisheim im Elsass einsperren. Die Haftbedingungen dort waren recht milde, Rabbi Meir durfte weiter seine Responsen verfassen und überdies auch Besuch seiner zahlreichen Schüler empfangen.
Bei den Verhandlungen zwecks Freilassung des Rabbi Meir b. Baruch von Rothenburg zwischen dem Juden im deutschen Reich und dem König einigte man sich auf eine Haftlösegeld von 20.000 Mark Silber. König Rudolf nahm das Geld entgegen, lieferte den Rabbiner im Gegenzug aber nicht aus. In der Folge weigerte sich Rabbi Meir für einen horrenden Preis freigekauft zu werden, da er befürchtete, das dies weitere Gelderpressungen seitens des Königs nach sich ziehen würde, er wollte kein Gegenstand willkürlicher Erpressungen sein. Was war aber nun eigentlich der Grund für seine Verhaftung? Hier wird der zu Beginn der Hausarbeit erwähnte Status der Juden als „servi camerae“, Knechte der königlichen Kammer, wichtig. Es war König Rudolfs Anspruch, die Juden in eine Art Leibeigenschaft zu zwingen um so stetig die leeren Kassen mit deren Geldern füllen zu können. Das bedeutete absolute Abhängigkeit, die viele Juden schlimmer noch als die zahlreichen Pogrome empfanden. Daraus erklärt sich nun auch die Auswanderungswelle und die dabei stattfindende Festnahme des Rabbi Meir – quasi als wertvolle Geisel und Garantie dass nicht noch mehr Juden dass Reich verließen. Der Rabbiner verharrte schließlich sieben Jahre im Gefängnis bis zu seinem Tode am 27.04.1293.
Bestattung
Nachdem Rabbi Meir b. Baruch von Rothenburg im Gefängnis gestorben war blieb sein Leichnam auf der Burg Ensisheim. König Rudolf I. knüpfte an die Auslieferung seines Leichnams die gleichen Bedingungen wie zu seiner Haft. Die Juden konnten diese Bedingungen jedoch abermals nicht erfüllen. Über den Tod König Rudolfs, der nachfolgenden Thronbesteigung König Adolf von Nassaus und schließlich König Albrecht, der sich bereit erklärte den verbliebenen Leichnam gegen ein Lösegeld den Juden zu überlassen, erwarb Alexander Salomo Wimpfen, ein reicher Jude aus Frankfurt, die sterblichen Überreste des Rabbiners. Es hat also ganze 14 Jahre gedauert, bis der Leichnam ausgeliefert und auf dem Wormser Friedhof begraben werden konnte. Als Gegenleistung forderte Alexander Salomo Wimpfen die Bestattung neben Rabbi Meir, was ihm gewährt wurde.
Quelle:
Barslai, Benyamin: Meir Ben Baruch von Rothenburg. Deutsche Übertragung des Beitrags von Jizchak Ehrenberg, MAHARAM; in: Merz, Hilde: Zur Geschichte der Mittelalterlichen Jüdischen Gemeinde in Rothenburg ob der der Tauber. Rabbi Meir Ben Baruch von Rothenburg zum Gedenken an seinen 700. Todestag, Rothenburg 1993, S. 245-248.
Yuval, Israel Jacob: Meir ben Baruch aus Rothenburg (um 1220-1293), supremus Magister; in: Treml, Manfred; Weigand, Wolf: Geschichte und Kultur der Juden in Bayern – Lebensläufe. München 1988, S. 21-24
Schnurrer, Ludwig: Rabbi Meir Ben Baruch von Rothenburg; in: Pfeiffer, Gerhard: Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte,Reihe VII A:Fränkische Lebensbilder 3. Band,Stegaurach 1967,S. 38-39.
Bibliographie – Weitere Quellen
Die wichtigsten Quellen zum Leben und Werk Rabbi Meirs sind die Sammlungen seiner Responsa, teils als eigene Sammlungen (Drucke: Cremona 1557, Prag 1608, Lemberg 1860, Berlin 1891/92), teils als Kompilationen und Niederschriften seiner Schüler, besonders des Rabbi Mordecai ben Hillel, des Rabbi Meir ha-Kohen von Rothenburg und des Simon ben Zadok, die in vielen Handschriften und Drucken verbreitet sind. Die dürftigen nichtjüdischen Quellen, die über Rabbi Meirs Gefangennahme und Tod berichten, sind zusammengefasst bei Böhmer-Redlich, Regesta Imperii VI (Rudolf von Habsburg) Nr. 2185.
Meir bar Baruch von Rothenburg: She`alot we-Teshuvot, Cremona 1557.
Meir bar Baruch von Rothenburg: She`alot we-Teshuvot, Prag 1608, reprint Sdilkow 1835 und Moses Bloch (Hg.) Budapest 1895.
Meir bar Baruch von Rothenburg: She`alot we-Teshuvot, Lemberg 1860.
Meir bar Baruch von Rothenburg: She`alot we-Teshuvot, hg. von Moses Bloch, Berlin 1891-92.
Sekundärliteratur
MONOGRAPHIEN
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AUFSÄTZE AUS SAMMELBÄNDEN
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