Ablauf einer Wahl in Deutschland einfach erklärt

1. Termin für die Wahl festlegen

Den Termin für die Bundestagswahlen legt der Bundespräsident nach Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern fest. Die nächste Bundestagswahl findet 2025 statt. Die aktuelle Fassung des Bundeswahlrechts von 1998 legt fest, dass der Bundestag vorbehaltlich auf vier Jahre gewählt wird und dass die Legislaturperiode mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags endet. Neuwahlen finden frühestens 46, spätestens aber 48 Monate nach Beginn der Legislaturperiode statt und im Falle der Auflösung des Bundestags müssen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

2. Wahlberechtigte informieren

Steht eine Bundestagswahl an, so werden alle Wahlberechtigten per Post mit einer Wahlbenachrichtigung darüber informiert.

3. Parteien wählen

Im Wahllokal selbst hat man zwei Stimmen zu vergeben. Die Erste wird dem Direktkandidaten im Wahlkreis zuteil und mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei und deren Landesliste.

Seit 2002 ist die BRD in 299 Wahlkreise eingeteilt, woraus sich die 299 Direktmandate für den Bundestag ableiten lassen. Neben den Direktmandaten bieten die Landeslisten der Parteien die Möglichkeit, in den Bundestag einzuziehen.

Hier gilt jedoch die sogenannte Sperrklausel, die besagt, dass eine Partei nur dann in den Bundestag einziehen kann, wenn sie mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat erhalten hat (Grundmandatsklausel). Tritt der Fall ein, dass eine Partei in den Wahlkreisen eines Bundeslandes mehr Mandate gewinnt, als ihr nach dem Verhältnisausgleich zustehen, so werden diese Mandate zu den 598 hinzugefügt (sogenannte Überhangmandate).

4. Koalitionen bilden

Nach den Wahlen finden die Koalitionsverhandlungen statt, die dann notwendig sind, wenn eine Partei nicht die absolute Mehrheit im Bundestag stellen kann. Während der Koalitionsverhandlungen werden nicht nur die Prioritäten der Legislaturperiode diskutiert, sondern bereits die personelle Zusammensetzung der Bundesregierung im sogenannten Koalitionsvertrag festgeschrieben.

5. Bundeskanzler/in wählen

Nach der Zusammenkunft des neuen Bundestags wird dann der/die Bundeskanzler/in in geheimer Wahl bestimmt.

Besonderheiten bei der Wahl in Deutschland

Da Deutschland ein föderal organisiertes System ist, gibt es in Deutschland neben den Bundeswahlen auch noch die Landtagswahlen und Kommunalwahlen. Das Konzept ist hier jedoch ähnlich, nämlich das einer personalisierten Verhältniswahl mit geschlossenen Listen.

Zu den Besonderheiten des deutschen Wahlsystems gehört, dass die Parteien als verbundene Landeslisten antreten, es ausgleichslose Überhangmandate und eine Grundmandatsklausel gibt. Die Wahlperiode des Bundestags beträgt vier Jahre und seit der Bundestagswahl 2002 besteht der Bundestag aus mindestens 598 Sitzen. Von diesen 598 Mandaten werden 299 in Einerwahlkreisen nach dem Prinzip der relativen Mehrheitswahl und die restlichen Mandate über die Landeslisten der Parteien vergeben.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 das Bundestagswahlrecht als verfassungswidrig erklärt hat, ist zu Beginn des Jahres 2013 ein neues Wahlrecht mit Ausgleichsmandaten verabschiedet worden, wodurch sich die Gesamtanzahl der Bundestagssitze auf über 700 steigern kann. Zum Beispiel gab es bei der Bundestagswahl 2021 insgesamt 736 Bundestagsabgeordnete.

Mehr auf Freie-Referate.de: Liste der Bundeskanzler seit 1949 in Deutschland

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