Bei der Gesetzgebung muss man in Deutschland berücksichtigen, dass es sowohl Gesetzgebungsprozesse auf der Bundesebene als auch auf der Landesebene gibt. Die Prozesse und Mechanismen, die dabei wirken, sind jedoch einander ähnlich.
Das sogenannte Initiativrecht, das Recht Gesetze vorzuschlagen, besitzen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat und die Bundesregierung. Die Mehrheit der Gesetzesvorschläge geht dabei von der Bundesregierung aus, was damit zu erklären ist, dass diese die notwendigen Ressourcen in Form von Verwaltungsapperaten besitzt, um Gesetzesvorhaben vorzubereiten.
Der Gesetzgebungsprozess – Entstehung eines Gesetzes einfach erklärt
Gesetzesinitiativen aus den Reihen des Bundestages können nur dann eingebracht werden, wenn sie durch mindestens 5% aller Bundestagsabgeordneten unterstützt oder von einer Bundestagsfraktion eingebracht werden. Diese Art von Gesetzesentwürfen stammen zumeist von der Opposition und dienen vorwiegend der Kommunikation von bestimmten Forderungen, da die Erfolgsaussichten auf die tatsächliche Verabschiedung eines solchen Gesetzesentwurfs relativ gering sind.
Wenn ein Gesetzentwurf vom Ministerium eingebracht wird, wird dieser zumeist vom Kabinett genehmight und an den Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet. Sobald die Stellungnahme erfolgt ist, geht der Gesetzentwurf in die sogenannte erste Lesung, in der das Bundestagsplenum diesen diskutiert. Daraufhin wird er an die Fachausschüsse weitergeleitet, woraufhin dieser erneut in das Plenum gegeben wird und eventuelle Änderungen diskutiert werden. In dieser zweiten Lesung können erneut Änderungsvorschläge kundgetan werden und in der sich anschließenden dritten Sitzung schließlich wird das Gesetz angenommen oder abgelehnt.
Von Zustimmungsgesetzen spricht man dann, wenn auch die Zustimmung des Bundesrats verlangt wird, was dann der Fall ist, wenn das Gesetz die Finanzen oder die Verwaltungsstruktur der Länder betrifft. Auch wenn es sich um die Änderung der Verfassung handelt oder ein Eingriff in die Autonomie der Länder vorliegt, muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Daraus folgt, dass die Mehrheit der vom Bundestag verabschiedeten Gesetze zunächst vom Bundesrat Zustimmung erhalten müssen.
Der Vermittlungsausschuss kommt dann zum Einsatz, wenn es zu Konflikten zwischen Bundesrat und Bundestag kommt. Bestehend aus Mitgliedern des Bundestags und jeweils einem Vertreter pro Bundesland ist das Ziel des Vermittlungsausschusses, eine Konfliktlösung anzubieten. Teilweise kommt es jedoch vor, dass auch der Vermittlungsausschuss zu keiner Konfliktlösung kommt und in Zuge dessen Gesetze entweder ohne Änderung angenommen oder gänzlich abgelehnt werden.
Sobald nach all diesen Verfahren jedoch ein Gesetz schließlich verabschiedet wird, wird es schließlich vom Bundespräsidenten veröffentlicht. Zunächst wird das Gesetz vom zuständigen Fachminister, dann dem/der Bundeskanzler/in und schließlich dem Bundespräsidenten unterschrieben und daraufhin vom Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.