EU-Agrarpolitik: Definition + Instrumente + Ziele

Definition

Die Agrarpolitik ist ein Teilbereich der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, deren Schwerpunkt auf die Landwirtschaft ausgerichtet ist.

Die EU-Agrarpolitik ist einer der ältesten Politikbereiche der Europäischen Union. Sie war seit Beginn der europäischen Integration ein zentrales Politikfeld und wurde im Laufe der Jahre immer wieder an veränderte Anforderungen angepasst. Durch die vielen Verordnungen in der Entwicklung der EG/EU- Agrarpolitik sprechen viele Experten aktuell von einer sehr übersteigerten Bürokratie.

Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union beruht im Wesentlichen auf zwei sogenannten Säulen: den Marktordnungen und der Landentwicklung. Den größten Teil der Ausgaben verursachen die Marktordnungen und die mit ihnen verbundenen Subventionen für die Landwirtschaft.

Instrumente

Seit der grundlegenden Reform 2003 (Mid-Term-Review) beruht die Gemeinsame Agrarpolitik auf fünf wesentlichen Instrumenten.

Mit Hilfe von sogenannten Abschöpfungen schafft es die Gemeinsame Agrarpolitik, ihren innergemeinschaftlichen Markt vom Weltmarkt abzugrenzen. Unter Abschöpfungen versteht man eine bei der Einfuhr zu entrichtende Abgabe an die EU, die der Differenz zwischen dem Weltmarktpreis und dem innergemeinschaftlichen Preis entspricht. Als Faustregel gilt also: „Abschöpfung“ = Preis (Europäische Union) – Preis (Weltmarkt) (EUROPA-DIGITAL 2009, o. S.). In der Regel ist der Weltmarktpreis niedriger als der Preis innerhalb der Europäischen Union.

Ein weiteres Instrument ist der gemeinsame Außenschutz, welcher Zölle beinhaltet, die den europäischen Markt vor Einfuhren aus Drittländern, die ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse billiger produzieren können, schützt. Der Zollsatz steigt, je höher verarbeitet das Produkt ist. So ist beispielsweise der Zollsatz für Orangensaft höher als der für Orangensaftkonzentrat.

Neben dem bereits genannten gemeinsamen Außenschutz wird eine Absatz- und Preisgarantie durch Interventionspreise gewährt. Produzieren Landwirte zum Beispiel mehr, als sie verkaufen können, so kauft die Europäische Union die überschüssigen Erzeugnisse zu einem jährlich neu festgelegten Preis auf, dem schon erwähnten Interventionspreis. Die so erworbenen Erzeugnisse lagert die Gemeinsame Agrarpolitik ein, um sie bei günstigeren Absatzbedingungen wieder auf den Markt zu bringen oder in Länder außerhalb der Europäischen Union zu exportieren.

Direkte Beihilfen werden zusätzlich zum gemeinsamen Außenschutz und den Interventionspreisen für bestimmte Erzeugnisse gezahlt. Erzeugnisse, wie zum Beispiel Flachs, Hanf, Baumwolle, Seidenraupen, Hopfen, Saatgut und Trockenfutter, welche innerhalb der Europäischen Union nur in geringen Mengen produziert werden, sind von den direkten Beihilfen „betroffen“.

Als letzes Instrument der gemeinsamen Agrarpolitik dienen die Einkommensbeihilfen. Durch die schon angesprochenen Interventionen verdienten die Landwirte um so mehr, je mehr sie produzierten. In Folge dessen wurde weit über den Bedarf produziert und die Ausgaben der Europäischen Union wuchsen ins Unermessliche. Um einen Ausweg aus dieser katastrophalen Agrarpolitik zu finden, wurden genannte direkte Einkommensbeihilfen etabliert. Die Landwirte sollten nun ihre Erzeugnisse zu niedrigeren Preisen, die sich näher am Weltmarktniveau wiederfinden, verkaufen. Als Entschädigung für die bis dahin garantierten Preise erhielten die Bauern nun Einkommensbeihilfen von der Europäischen Union. Allerdings nur, wenn sie weniger produzierten und Flächen stilllegten. Auf diese Weise sollte die Überproduktion schrittweise abgebaut werden.

Ziele der EU-Agrarpolitik

Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik wurden im Artikel 39 des Vertrages von Rom niedergeschrieben und festgelegt.

Die Ziele der EU-Agrarpolitik:

  • Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft: Sie soll durch die Förderung des technischen Fortschritts, die Rationalisierung der landwirtschaftlichen Produktion und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren (besonders der Arbeitskräfte) erreicht werden.
  • Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für die Landwirte: Dieses Ziel ist mit einer Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der Landwirte verbunden, was bis auf einige Schwankungen in den 80er Jahren bisher immer gelungen ist.
  • Stabilisierung der Märkte: Die Märkte sollen von Preis- und Erntemengenschwankungen bewahrt werden, was durch das Außerkraftsetzen der Marktwirtschaft wohl gelungen ist.
  • Sicherstellung der Versorgung: Dieses Motiv war bereits in den 70er Jahren erfüllt und hat sich seitdem in das Gegenteil, die Überproduktion, verkehrt.
  • Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen

Literatur:
EGGERT, Hans/HAPKE, Ralf/SCHORNICK, Fritz/SIMON, Hans/STEYER- HEIDENREICH, Ursula (Hrsg.) (1997): Geographie. Mensch und Raum. Gymnasium Rheinland- Pfalz 10. Berlin

HENKEL, Gerhard (2004): Der ländliche Raum. Studienbücher der Geographie. Berlin; Stuttgart

TÖMMEL, Ingeborg (2003): Das politische System der EU. (Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft). München; Wien

WEIDENFELD/ WESSELS (2007): Europa von A bis Z. Bundeszentrale für politische Bildung. Baden-Baden

Internetquellen:
„EUROPA“ Das Portal der Europäischen Union: http://europa.eu/pol/agr/index_de.html (zugegriffen am 20. Januar 2009)

EUROPA-DIGITAL: http://europa-digital.de/dschungelbuch/polfeld/agrar/ (zugegriffen am 19. Januar 2009)

WELTPOLITIK.NET: http://www.weltpolitik.net/Sachgebiete/EuropäischeUnion/Politikfelder/Agrarpolitik/Grundlagen/Die Gemeinsame Agrarpolitik.html (zugegriffen am 23. Januar 2009)

ZMP Zentrale Markt- und Preisberichtstelle GmbH: http://www.zmp.de/agrarmarkt/ackerbau.asp (zugegriffen am 14. Januar 2009)

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