Frauen hatten einen Vormund
Die römische Familie wurde vom „pater familias“ beherrscht, dem ältesten männlichen Familienmitglied. Er war praktisch der Herr über Leben und Tod. Die Frauen unterstanden immer seiner Vormundschaft. Die männlichen Familienmitglieder erhielten ihre Freiheit, wenn der Vormund starb. Die Vormundschaft über die Töchter wurde an den Agnaten weitergegeben. Diese Gesetzesbestimmungen galten mit zahlreichen Veränderungen bis in die Zeit von Kaiser Diokletian (285-305 n. Chr.).
Der Vormund musste immer zustimmen, wenn eine Frau ein Rechtsgeschäft abschließen wollte. Sie hatte aber die Möglichkeit, gegen eine Ablehnung durch den Vormund zu prozessieren. Blieb er bei seiner Weigerung, konnte die Frau einen anderen Vormund wählen. Der Einfluss des Hellenismus führte zu Veränderungen bei der Stellung der römischen Aristokratinnen. Sie wurden vermögender und ihr Einfluss wuchs. Die männliche Vormundschaft wurde hier nicht mehr so eng ausgeübt.
Gesetze für Frauen durch Kaiser Augustus
Kaiser Augustus verabschiedete zahlreiche Gesetze zur Lage der Frauen. Eine Frau, die drei Kinder geboren hatte, konnte aus der beengenden Vormundschaft entlassen werden. Diese, wie auch andere Gesetze sollten die Geburtenrate anheben. Weil aber viele Frauen nicht schreiben und lesen konnten, wurden immer noch männliche Familienmitglieder zurate gezogen, wenn sie Rechtsgeschäfte abschließen wollten. Die römischen Traditionen idealisierten die Frau, besonders in der Rolle als langjährige Lebensgefährtin. Zahlreiche Grabsteine von Frauen geben davon Zeugnis.
Die Ehe konnte vom Vater der Frau geschieden werden. Erst gegen Ende der Republik konnten sowohl der Ehemann bzw. die Ehefrau die Scheidung einreichen. Die Ehemänner konnten nach der Scheidung einen Anspruch auf einen Teil der Mitgift erheben, wenn die Frau sich eines Vergehens schuldig gemacht hatte. Die Kinder blieben nach der Ehe in der Regel beim Vater. Gründe für die Scheidungen waren die Kinderlosigkeit der Frau, Ehebruch und bei Aristokraten politische Gründe. Die Frau wurde als Ehebrecherin hart bestraft, und der pater familias durfte sie, wenn er wollte, ungestraft töten.
Kaiser Augustus regelte auch die sexuellen Beziehungen zwischen Mann und Frau. Männern war es verboten, mit Frauen aus der Oberschicht zu verkehren, weder mit Ledigen noch Verwitweten. Der Besuch Prostituierter wurde aber nicht geächtet. Einzelne Frauen umgingen diese rigiden Bestimmungen, indem sie sich als Prostituierte registrieren ließen. Der Kaiser Tiberius verbot es später Frauen aus höchsten Kreisen, diesen „Ausweg“ zu suchen. Frauen durften nicht mit Sklaven sexuelle Kontakte haben.
Vergewaltigungen wurden verfolgt, wenn es der Vormund des Opfers so wollte. Die Vergewaltigte trug aber als Opfer in den Augen der Justiz eine Mitschuld an der Tat. So konnte die Frau mit dem Tod bestraft werden, wenn sie sich bei dem Vergehen nicht gewehrt hatte.
Das römische Erbrecht war sehr detailliert und wurde häufig neu bearbeitet, um neuen Gepflogenheiten Rechnung zu tragen. Die Töchter konnten nach dem Tod des Vaters zu gleichen Teile wie dessen Söhne das Erbe erhalten, falls kein Testament vorlag. Bis in die Zeit Kaiser Hadrians konnten Frauen unter Einschränkungen Testamente verfassen, wobei ihre Töchter nicht bedacht werden durften. Erst ab 178 n. Chr. konnten Kinder Erben ihrer Mütter werden bzw. Mütter die Erben ihrer Kinder. Die Römer nutzten aber Gesetzeslücken, um Frauen trotzdem Vermögen zu vererben. So kam es, dass Frauen aus der Oberschicht bedeutende Vermögen besaßen.
Augustus bestimmte das Mindestheiratsalter für Mädchen auf 12 Jahre. Die Mädchen zogen oft schon vor der Heirat zum zukünftigen Ehemann, damit finanzielle und gesellschaftliche Vorteile bereits vorher erhalten werden konnten.
Geburtenrate im Antiken Rom
Die Geburtenrate war in Rom niedrig. Tötungen und Aussetzungen von ungewünschten Mädchen taten ein Übriges dazu. Die Mädchen waren, wie im alten Griechenland, nicht sehr willkommen. Es gab ein Gesetz aus den Anfängen Roms, das festlegte, dass die Aufziehung nur eines Mädchens in der Familie als ausreichend galt. Die Familien der Oberschicht waren bemüht, die Familie klein zuhalten, damit der Besitz im Erbfall nicht zu sehr aufgeteilt werden musste. Methoden zur Verhütung und Abtreibung waren in diesen Kreisen bekannte und gewünschte Methoden. Um die Geburten anzuheben, wurden unter Augustus unverheiratete und kinderlose Männer und Frauen mit Sanktionen bedroht. Doch alle diese Maßnahmen blieben ohne das gewünschte Ergebnis.
Es gibt kaum Dokumente über die schulische Ausbildung von Mädchen. Angehörige der gehobenen Gesellschaftsschichten wurden von Privatlehrern unterrichtet. Frauen konnten dadurch einen hohen Bildungsstand erreichen und wurden dafür anerkannt. Frauen waren als Musikerinnen und Dichterinnen bekannt und geachtet. Sie leiteten auch literarische Salons in der Zeit vom Ende der Republik bis ins 3. Jahrhundert n. Chr.
Die römischen Regierungen während der Republik und der Kaiserzeit unterhielten eine Reihe von Wohlfahrtseinrichtungen, die Männer und Jungen zugutekamen. Es waren in der Regel öffentliche Essensausgaben, die die möglichen Wähler beeinflussen sollten. Da Frauen, auch wenn sie Bürgerinnen waren, kein Wahlrecht hatten, wurden sie durch diese Einrichtungen nicht bedacht.
Kaiser Trajan unterstützte Jungen und Mädchen in Italien finanziell, wobei die Jungen mehr Geld erhielten. Diese Bevorzugung der Jungen hatte auch hier nachteilige Folgen für die Geburtenraten, da die Erziehung von Mädchen sich für die Eltern nicht lohnte. Erst im 2. Jahrhundert n. Chr. gab es Stiftungen, die sich der Unterstützung der Mädchen annahmen.