Bundesrat: Aufgaben & Funktionen leicht erklärt (Deutschland)

Das Grundgesetz beschreibt in Artikel 50 die zentralen Aufgaben des Bundesrates, indem es konstatiert:

„Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“

Das bedeutet, dass im Bundesrat jedes Land durch die Mitglieder seiner Landesregierung vertreten ist und die Länderinteressen im gesamtdeutschen politischen Willensbildungsprozesses Einfluss nehmen können. Damit ist der Bundesrat auch Ausdruck des in Deutschland vorherrschenden Föderalismus-Prinzips. Die einzelnen Aufgaben und Kompetenzen des Bundesrates werden im Folgenden kurz dargestellt.

Aufgaben & Funktionen des Bundesrates:

  1. Gesetzgebungsfunktion
  2. Mitwirkung an Europäischen Angelegenheiten
  3. Hilfe bei Ausnahmesituationen
  4. Verfassungsrechtliche Funktionen

1. Aufgabe: Gesetzgebungsfunktion

Neben der Bundesregierung und dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Recht zu Gesetzesinitiativen. Gesetzesentwürfe werden hierbei zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet und daraufhin im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt. Durch die Bundesregierung angeregte Gesetzesentwürfe werden zunächst an den Bundesrat weitergeleitet, der dann dazu Stellung nimmt.

Kein Bundesgesetz kann in Kraft treten, ohne dass der Bundesrat zuvor damit befasst war, jedoch unterscheiden sich die Handlungskompetenzen des Bundesrates je nach Art des Gesetzes. Bei sogenannten Zustimmungsgesetzen hat der Bundesrat drei Möglichkeiten: Er stimmt dem Gesetz zu, er verlangt nach der Einberufung eines Vermittlungsausschusses oder er stimmt dem Gesetz nicht zu.

Bei sogenannten Einspruchsgesetzen ist die Handlungskompetenz des Bundesrates geringer, jedoch kann er auch hier auf die Einberufung eines Untersuchungsausschusses drängen. Auch bei den sich unterhalb der Ebene des Bundesgesetzes befindlichen Verwaltungsvorschriften und Verordnungen spielt der Bundesrat eine Rolle.

2. Aufgabe: Mitwirkung an Europäischen Angelegenheiten

Die Rechte des Bundesrates in Bezug auf die EU reichen von einem umfassenden Informationsanspruch über die Möglichkeit, zu allen EU-Vorlagen die Länderinteressen betreffen, eine Stellungnahme abzugeben.

Auch besteht die Möglichkeit, Vertreter in den Rat zu entsenden. Artikel 54 des Grundgesetzes sieht zudem die Schaffung einer Europakammer vor, in den jedes Land ein Mitglied des Bundesrates entsendet.

3. Aufgabe: Hilfe bei Ausnahmesituationen

In bestimmten verfassungsrechtlichen Ausnahmesituationen, wie Krisensituationen, hat der Bundesrat weitere Aufgaben. Dazu zählen unter anderem der Verteidigungsfall, in dem die sogenannten Notstandsgesetze in Kraft treten, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

Auch der sogenannte Gesetzgebungsnotstand, der dann auftritt, wenn ein Bundeskanzler mit einer Vertrauensfrage scheitert und der Bundespräsident den Bundestag nicht auflöst, stattet den Bundesrat mit Kompetenzen aus, da dieser in dem Fall als Notfallparlament fungiert.

4. Aufgabe: Verfassungsrechtliche Funktionen

Der Bundesrat wählt die Bundesverfassungsrichter neben dem Bundestag zur Hälfte und besitzt zudem das Recht auf eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ebenso wie dem Bundestag wird auch dem Bundesrat zudem das Recht zuteil, den Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen, wenn er der Meinung ist, dass dieser das Grundgesetz oder ein anderes Bundesgesetz missachtet.

Auch bei Personalfragen spielt der Bundesrat eine Rolle und bestimmt so unter anderem zusammen mit der Bundesregierung die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes der Bundesbank und benennt drei Mitglieder im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit.

Zudem bedürfen die Nominierungen für den Generalbundesanwalt und der Bundesanwälte der Zustimmung des Bundesrates. Auch bei den Rundfunkräten der Deutschen Welle und des Deutschen Rundfunks, sowie beim Finanzplanungsrat hat der Bundesrat ein Mitspracherecht.

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