Bauleitplanung: Definition + Ziele

Definition

Als Bauleitplanung wir das gesetzlich geregelte Verfahren bezeichnet, welches die städtebauliche Entwicklung und somit die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorausschauend vorbereitet und leitet.

Die gesetzlich geregelten Verfahren zur Bauleitplanung liegen in der Planungshoheit der Gemeinden, um der Ordnung der vorausschauenden städtebaulichen Entwicklung willen. Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch Bauleitpläne vorzubereiten sind. Zu den Bauleitplänen gehören der Flächennutzungsplan, der im Folgenden nicht näher betrachtet wird, und der Bebauungsplan, der nachfolgend fokussiert wird.

Ziele

Ziel dieser Bauleitpläne ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und überdies dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und deren Lebensgrundlagen zu schützen. Das heißt nun konkret, dass mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll und landwirtschaftliche Flächen, als Wald oder für Wohnzwecke genutzt, sollen nur im notwendigen Umfang für andere Nutzungsarten vorgesehen werden.

Umweltschutz und Umweltvorsorge sind also sehr wichtige planerische Ziele, die von den Gemeinden berücksichtigt werden müssen; allerdings bleibt zu beachten, dass Umweltbelange keinen absoluten Vorrang genießen – Gemeinden müssen hier komplexe Abwägungsprozesse berücksichtigen um zu einem gerechten Ausgleich der betroffenen Belange im Einzellfall zu kommen.

Anders gesagt: Die Bauleitplanung ist ein Rahmen zur städtebaulichen Entwicklung eines Gebietes in Deutschland.

Quellen:
Weiland, U.; Wohlleber-Feller, S. (2007), S. 182.
Roller, G.; Gebers, B,; Jülich, R. (2000): Umweltschutz durch Bebauungspläne. Ein praktischer Leitfaden, S. 11.

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