Neben dem MIV hat in den vergangen Jahren vor allem auch der Radverkehr erheblich zugenommen und sich zu einer wirklichen Alternative, vor allem zum Kfz, entwickelt. Diese allgemeine Entwicklung ist auch in der Stadt Augsburg spürbar und hat dort außerdem noch andere Gründe. Zum Einen die günstige Topographie der Stadt und zum Anderen die relativ geringen Entfernungen. Außerdem die Tatsache, dass sich nicht nur zu Hauptverkehrszeiten Zeitvorteile durch die Radnutzung erzielen lassen, hat den Radverkehr weiter ansteigen lassen. Um dem vermehrt Rechnung zu tragen, hat die Stadt bereits in den vergangenen Jahren damit begonnen, dass Radverkehrsnetz weiter auszubauen.
Probleme
Nichts desto trotz haben die Radfahrer in Augsburg, wie in den meisten Städten im Bundesgebiet, noch mit vielen Problemen zu kämpfen, die die Nutzung des Fahrrads als Hauptverkehrsmittel unattraktiv und teilweise gar gefährlich machen.
Probleme des Radverkehrsnetzes sind unter anderem (vgl. STADT AUGSBURG 2006, S.9):
- eine teilweise mangelhafte Oberflächenqualität der Radwege und Fahrbahnen
- bestehende Radweg-Lücken und gefährliche, unübersichtliche Radweg-Enden
- abgesetzte Radweg-Führungen an Knotenpunkten und Zufahrten
- Konflikte mit Fußgängern bei gemeinsamen oder schmalen Geh- und Radwegen
- eine zu hohe Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs bei gemeinsamer Streckenführung
- teilweise radfahrerfeindliche Verkehrsregelungen, wie beispielsweise das Verkehrszeichen Nr. 205 „Vorfahrt achten“ auf Radwegen platziert
- zum Teil lange Wartezeiten an Lichtsignalanlagen
- fehlende oder mangelhafte Abstellanlagen an wichtigen Zielpunkten, insbesondere an den Bahnhöfen
Verbesserungen in der Zukunft
Dementsprechend sieht auch der Gesamtverkehrsplan einige Änderungen und wesentliche Erweiterungen und Verbesserungen des Radverkehrswegenetzes vor. In Zukunft sollen sogenannte Sonderwege für Radfahrer (Radwege, Radfahrstreifen und Radfahrstraßen) an allen wichtigen Hauptverkehrs- und Verkehrsstraßen angelegt sein, die für den Radfahrer sinnvoll sind, außerdem an Straßen, an denen der Radfahrer durch starken MIV besonders gefährdet ist. Gemeinsame Geh- und Radwege soll es ab sofort nur noch an den Stellen geben, an denen eine der beiden Verkehrsarten ein besonders schwaches Verkehrsaufkommen aufweist. Auf getrennten Geh- und Radwegen muss außerdem auf eine gut erkenn- und ertastbare Abgrenzung geachtet werden.
In Zukunft soll außerdem häufiger die Ausweisung von expliziten Fahrradstraßen geschehen. Die Fahrradstraßen sind dabei Straßen, die im Zuge von Radverkehrsachsen, die überwiegend vom Radverkehr genutzt werden und auf denen Kfz-Verkehr nur zur Andienung und zur Grundstückszufahrt erlaubt ist. Die Ausweisung und Neuöffnung von Mitfahrstrecken ist eine weitere Planungsmaßnahme. Mitfahrstrecken sind gemeinsam von Radverkehr und MIV genutzte Strecken an Stellen, an denen keine Zweiteilung des Verkehrs, aufgrund fehlenden Platzangebotes, angestrebt werden kann. Hier soll eine allgemeine Geschwindigkeitsreduzierung für den MIV gewährleisten, dass der Radverkehr ungefährlich koexistieren kann.
Weitere Maßnahmen im Zuge von Mitfahrstrecken sind außerdem die Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung (möglich durch Änderung der Straßenverkehrsordnung) und die erleichterte und verbesserte Querung von Trennelementen (Flüsse, Kanäle, Bahnlinien, etc.).
Zusätzlich im Planungsprogramm vorgesehen sind flankierende Maßnahmen zur Beseitigung der angesprochenen Schwachstellen, die vor allem die Attraktivität steigern sollen. Dazu gehören Abstellanlagen an allen wichtigen öffentlichen und privaten Zielen, deutliche Kennzeichnung von Radwegen zur Unterscheidung von Gehwegen, Wegweisungen und Routenkarten in Verbindung mit Öffentlichkeitsarbeit, sowie die Ausweitung und Gestaltung von geschwindigkeitsreduzierten Zonen und Straßen (vgl. STADT AUGSBURG 2006, S.28f).