Auf der Ebene der Länder orientiert sich der Aufbau der Raumordnungsbehörden im Grunde an dem allgemeinen Verwaltungsaufbau. D. h. die oberste Raumordnungs- bzw. Landesplanungsbehörde ist das Ministerium, gefolgt von der oberen Raumordnungsbehörde (sogenannte Mittelinstanz) und der unteren Raumordnungsbehörde. In Rheinland-Pfalz (RLP) ist das Ministerium des Innern und für Sport für die Aufstellung eines Landesraumordnungsplans bzw. Landesentwicklungsprogramms zuständig (vgl. ARL 2011, S. 415).
Das Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz wurde am 7. Oktober 2008 vom Ministerrat beschlossen. Es bildet den koordinierten fach- und ressortübergreifenden räumlichen Ordnungsrahmen für die Entwicklung des Landes Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt des Landesentwicklungsprogramm IV steht die notwendige Neuorientierung aufgrund des demographischen Wandels, die Sicherung und Fortentwicklung des erreichten wirtschaftlichen Niveaus und die stärkere Berücksichtigung der Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne der Strategie des Gender-Mainstreamings.
Aufgaben:
- Neuorientierung aufgrund des demographischen Wandels
- Sicherung und Fortentwicklung des erreichten wirtschaftlichen Niveaus
- Berücksichtigung der Gleichberechtigung der Geschlechter
Insgesamt ist das Landesentwicklungsprogramm IV in vier Teile strukturiert, in Teil A werden programmatische Aussagen zur künftigen Entwicklung des Landes beschrieben, die landesplanerischen Umsetzungen dieser erfolgt in Teil B. Der dritte Teil C enthält eine strategische Umweltprüfung und einen Umweltbericht, der als gesonderter Bestandteil im Landesentwicklungsprogramm IV aufgelistet ist. Darüber hinaus gibt es seit dem Landesentwicklungsprogramm IV einen zusätzlich Teil D, welcher sich mit dem Gender-Mainstreaming auseinandersetzt (vgl. Ministerium des Innern und für Sport 2008, S. 19-21).
Ein Landesentwicklungsprogramm ist in den meisten Bundesländern ein Bündel an Zielen, festgelegter Raumordnung und Richtlininien zur zukünftigen Entwicklung der Länder, Regionen und Gemeinden.