Definition: Was ist ein Grünordnungsplan?
Grünordnungspläne sind dafür bestimmt, Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsebene auf Ebene des Bebauungsplanes zu verwirklichen. Folglich konkretisiert der Grünordnungsplan also die Aussagen des Landschaftsplans.
Ziel des Grünordnungsplans ist es, Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu vermeiden, zu vermindern oder zu kompensieren – eine umweltverträglichere Gestaltung der städtebaulichen Entwicklung soll so realisiert werden. Überdies ist es Aufgabe des Grünordnungsplans, bedarfsangemessen Grün- und Freiflächensicherung und -entwicklung im Siedlungsgebiet zu betreiben.
Grünordnungspläne werden im Bundesnaturschutzgesetz nicht ausdrücklich behandelt. Insgesamt ist das Verhältnis des Grünordnungsplanes zu einem Bebauungsplan so zu charakterisieren wie etwa das zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan. In Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist der Grünordnungsplan unmittelbarer Bestandteil des jeweiligen Bebauungsplanes; in Sachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen werden die Grünordnungspläne über die Aufnahme in Bebauungspläne rechtskräftig. In Thüringen, Bayern und Brandenburg ist der Grünordnungsplan zusätzlich auch als eigenständige Satzung möglich, wenn für das Gebiet kein Bebauungsplan erforderlich ist.
Aufgabe des Grünordnungsplans
Im Grunde hat der Grünordnungsplan keine andere Aufgabe, als die Konkretisierung der fachplanerischen Vorgaben durchzuführen. Überwiegend enthält der GOP daher Angaben über Art, Umfang und Lage von Grün- und Freiflächen in einem Teilgebiet der Gemeinde (im Regelfall Geltungsbereich des Bebauungsplanes). Für den Bebauungsplan stellt der GOP die wesentliche landschaftsökologische und gestalterische Grundlage dar.
Beispiele für einen Grünordnungsplan
Themen dieser Pläne können beispielsweise Arten- und Biotopenschutz sein, Erholen und Spielen sowie auch die gestalterische Wirkung des Grüns. Letztgenanntes Thema lässt sich etwa durch eine Kartierung und Bewertung des Straßenbaumbestandes, prägender Gehölzbestände in privaten und öffentlichen Gärten; naturhistorischer Strukturen wie Gewässer, Geländemulden, kulturhistorische Elemente – beispielsweise denkmalgeschützte Anlagen – bestimmen. So können Stadträume typisiert werden und nebenbei die wichtigsten Gestaltungsmerkmale herausgearbeitet werden, die maßgeblich zur Wahrung der Identität bei der weiteren städtebaulichen Entwicklung zu schützen sind.
Um diese Belange zu verwirklichen, werden im Rahmen der Grünordnungsplanung Bestandserhebungen und –bewertungen durchgesetzt und im Anschluss Entwicklungsziele definiert. Schließlich werden selbige nun in einer Entwicklungskarte untereinander abgestimmt und zusammengefasst.
Der GOP trägt wesentlich dazu bei, alle landschaftsbezogenen Belange in der Bebauungsplanung gerecht abwägen zu können. Nicht in allen Bundesländern gibt es gesetzliche Vorschriften zu Mindestinhalten von Grünordnungsplänen; die hier erwähnten Aussagen zu den Funktionen entstammen dem in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegten Leitbild für die Erstellung eines Gründordnungsplans. Diese ist nicht als normative Gesetzgebung zu verstehen, sondern als Orientierungsrahmen.
Quellen:
Riedel, W.; Lange, H. (Hrsg.) (2002): Landschaftsplanung, S. 167.
Weiland, Ulrike; Wohlleber-Feller, Sandra (2007), S. 205-206.
Stadt Düsseldorf, Garten-, Friedhofs- und Forstamt (2005): http://www.duesseldorf.de/umweltamt/planung/pla10100.shtml [18.08.2010]
Riedel, W.; Lange, H. (Hrsg.) (2002), S. 170.