Maßnahmen gegen Überfischung (am Beispiel Großbritannien)

In den Hochzeiten der Fischerei, als Überinvestitionen in die Fangflotten und extreme Fischereiaktivitäten zu Überfischungstendenzen führten, mischte sich die EU-Fischereipolitik mit restriktiven Maßnahmen ein.

Maßnahmen gegen Überfischung:

  • Fangquoten
  • Fangverbote
  • zulässigen Gesamtfangmenge
  • Verkleinerung der Fangflotten
  • Lizensierung ausländischer Quoten

Die Folgewirkungen bedrohten viele Fischarten der nördlichen Nordsee, so dass die EU Fangquoten festlegte.

Auch von Großbritannien selbst gingen einige Schutzbestimmungen aus, da z. B. durch das Rekordjahr 1973, in dem 128.00 t Heringe allein durch britische Flottengefangen wurden, die Heringsbestände erschreckend stark zurückgegangen waren.

Vier Jahre später wurde sogar ein komplettes Fangverbot des Nordseeherings verhängt. Unter dem zunehmenden Druck, den die Fischer auf die Fischgründe ausübten, gingen ebenfalls die Bestände von Bodenfischarten, die insgesamt von höherer wirtschaftlicher Bedeutung als die Fischerei von Schwarmfischen (ein Fisch, der mit vielen anderen Fischen derselben Art zusammen umherschwimmt) ist, zurück (vgl. Heineberg 1997, S. 139f.).

Angesichts des gefährdeten ökologischen Zustands der Fischbestände, war die Festlegung der zulässigen Gesamtfangmenge (Total Allowable Catch kurz TAC) in der damaligen EG ein hochbrisantes Thema. Da es oftmals zu Kompromissentscheidungen kam, die sich über wissenschaftliche Empfehlungen hinwegsetzten, stand die britische Fischereiwirtschaft in häufigem Disput mit der GAP. Ein Brennpunkt war die Verkleinerung der Fangflotten, dem sich die britische Regierung verweigerte. Während in vielen EU-Ländern ältere Fischereiboote mittels europäischer und anderer nationaler Unterstützungen langsam aber sicher stillgelegt wurden, ist die britische Flotte seit Beginn der EU-Fischereipolitik sogar noch gewachsen.

Hinzu entbrannte ein regelrechter Fischereikrieg um das sogenannte quota-hopping. Bei den „Quotenspringern“ handelt es sich um ausländische Schiffe, die mit britischer Lizenz im Rahmen britischer Quoten fischen. Da diese Schiffe ein Fünftel der britischen Hochseeflotte ausmachen und große Teile der Fischbestände fangen, versucht Großbritannien dies zu unterbinden. Zum großen Nachteil der britischen Fischfänger aber setzte sich das Gesetz zur Lizensierung ausländischer Quoten (Merchant Shipping Act von 1988) nicht durch und wurde 1991 vom Europäischen Gerichtshof für unrechtmäßig erklärt (vgl. Heineberg 1997, S. 140f.).

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