Umweltplanung: Definition + Bedeutung + Formen

Definition

Umweltplanung generell dient der Vermeidung, beziehungsweise der Bewältigung von Umweltproblemen, welche mit der Nutzung von Raum und Umwelt verbunden sind, sowie der Verbesserung der Umweltsituation mit den räumlichen Planungsmitteln. Unter Umweltplanungen zusammengefasst werden Umweltplanungen im engeren Sinne (umweltspezifische Fachplanungen) sowie Umweltplanungen im weiteren Sinne (andere Umweltrelevante Fachplanungen).

Umweltspezifische Fachplanungen sind vorrangig auf die Verfolgung von Umweltschutzzielen ausgerichtet – darunter fallen die Landschaftsplanung, Luftreinhalteplanung und die Lärmminderungsplanung. Andere umweltrelevante Fachplanungen dienen der planerischen Konkretisierung eines Wirtschaftsinteresses und verfolgen neben anderen Zielen auch Umweltschutzziele; beispielsweise agrar- und forstwirtschaftliche Planungen.

In einem sehr dicht besiedelten Gebiet, wie der Bundesrepublik Deutschland, kann Umweltschutz nur dann erfolgreich sein, wenn die Ressource Boden planvoll genutzt wird. Innerhalb dieses Planungssystems liegen die einzelnen Ebenen und Instrumente der überörtlichen und örtlichen Gesamtplanung sowie auch spezielle raumbedeutsame Fachplanungen. Die Landschaftsplanung, auf die im Folgenden allerdings nicht näher eingegangen wird, ist sowohl Umweltfachplanung für die Bereiche Naturschutz und Landschaftspflege, als auch für die naturraumbezogene Erholung. Umweltprüfverfahren und weitere Umweltfachplanungen ergänzen darüber hinaus die Aufgaben der räumlichen Planung und wirken auf deren Entwicklung ein.

Insgesamt ist die Umweltplanung komplementär zur Raumplanung angelegt; die umweltorientierten Planungsinstrumente sollen den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft, sowie den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen gewährleisten.

Dabei lassen sie sich die Planungsinstrumente in folgende Gruppen einteilen:

  • Landschaftsplanungen auf verschiedenen Ebenen
  • Umweltprüfverfahren
  • Umwelt(fach)planungen.

Bedeutung der Umweltplanung

Wozu dient die Umweltplanung nun? Das Instrument der Umweltplanung trägt ganz besonders dem Vorsorgeprinzip, einem der Schutzprinzipien des Umweltrechts, Rechnung. Als mehrdimensionales Handlungsinstrument ermöglicht es Ursache- und Problemzusammenhänge vorausschauend zu erfassen und dementsprechend Gefahren für die Umwelt frühzeitig zu erkennen – so können Umweltbelastungen determiniert werden. Umweltplanung trägt zur erhöhten Effektivität umweltschützenden Handelns bei, indem sie ein Instrument der Koordination bereitstellt.

Umweltplanung erfolgt maßgeblich in Form von Umweltprogrammen, umweltspezifischen Fachplanungen, umweltrelevanten Fachplanungen und raumbezogenen Gesamtplanungen. Umweltprogramme der Bundesregierung und einzelner Landesregierungen stellen die allgemeinste Form der Umweltplanung dar.

Diese Programme dienen dazu, die künftige Umweltpolitik der jeweiligen Regierung medienübergreifend darzustellen. In Fachprogrammen werden überdies Strategien und Konzepte für die Vermeidung und Verminderung spezieller Umweltbelastungen entworfen. Rechtliche Verbindlichkeit besitzen diese allerdings nur für die das jeweilige Programm verabschiedenden Organe selbst.

Formen der Umweltplanung

Der eigentliche Kernbereich der Umweltplanung findet sich in den umweltspezifischen Fachplanungen wieder. Sie dienen der Verwirklichung eines bestimmten (sektoralen) Ziels. Solche Planungen liegen dann vor, wenn der Umweltschutz vorrangiges Planungsziel ist.

Als umweltspezifisch Fachplanungen einzustufen sind:

  • die Landschaftsplanung (§§13 ff. BNatSchG)
  • die wasserwirtschaftliche Planung (§36 ff. WHG)
  • die Luftreinhalte- und Aktionsplanung (§47 BImSchG)
  • die Lärmminderungsplanung (§47a ff. BImSchG)
  • die Abfallwirtschaftsplanung (§29 KrW-/AbfG)3

Aufgrund ihrer Umweltrelevanz sind zur Umweltplanung im weiteren Sinne auch Fachplanungen derart zu zählen, welche zwar eher umweltbeeinträchtigende Ziele verfolgen, aber dennoch die Belange des Umweltschutzes bei der Abwägung einbeziehen.

Hierbei spricht man von umweltrelevanten Fachplanungen – dazu gehören vor allem:

  • die Straßenplanung
  • die Planung von Flughäfen
  • die Wasserwegeplanung
  • die Eisenbahnplanungen
  • die Flurbereinigungsplanung

Wegen des nicht unerheblichen Raumbezugs der meisten Umweltprobleme liegt ein besonderer Schwerpunkt der Umweltplanung in der räumlichen Gesamtplanung. Ihr obliegt es, raumbedeutende Belange und Raumnutzungsansprüche leitbildgerecht zur koordinieren und zum Ausgleich zu bringen – dazu zählen selbstverständlich auch Umweltschutzinteressen. Auf überörtlicher Ebene regelt das die Raumordnung, auf örtlicher Ebene die Bauleitplanung.

Quellen:
Weiland, Ulrike; Wohlleber-Feller, Sandra (2007): Einführung in die Raum und Umweltplanung, S. 21.
Messerschmidt, K. (2005): Umweltrecht. In: ARL (Hrsg.): Handwörterbuch der Raumordnung, S. 1189.
Weiland, Ulrike; Wohlleber-Feller, Sandra (2007), S. 33.
Erbguth, W.; Schlacke, S. (2010), §5, Kap. 3, Abs. 11-13
ebd. §5, Kap. 4, Abs. 14-16
ebd. §5, Kap. 4, Abs. 16.

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