Umweltverträglichkeitsprüfung: Definition + Ziele + Wortherkunft

Definition

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein systematisches Planungsverfahren, mit dem sowohl die mittelbaren als auch unmittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt bereits im Planungsstadium beschrieben, dargestellt und schlussendlich bewertet werden können. Sie dient dazu, die umweltrelevanten Konsequenzen eines Vorhabens so frühzeitig zu erkennen, dass sie im Entscheidungsprozess, angemessen berücksichtigt werden können. Umweltbelange sollen so systematisch in die Verwaltungsarbeit integriert werden.

Ziele

Ziel einer Umweltverträglichkeitsprüfung und zudem Zweck des dazugehörigen Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UmweltverträglichkeitsprüfungG) ist es, sicherzustellen, dass bei öffentlichen und privaten Vorhaben oder auch bei Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung und strategische Umweltprüfung [SUP]) ermittelt, beschrieben und bewertet werden und überdies die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben Berücksichtigung finden.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll als handlungsanleitende, entscheidungsvorbereitende Sammlung und Interpretation von Informationen konzipiert werden. Ihre zentrale Aufgabe ist es, hinsichtlich des untersuchten Vorhabens Aussagen über zu erwartende Risiken und Gefahren, Belastungen, Schädigungen und Zerstörungen des Naturhaushalts sowie menschlicher Gesundheit herauszustellen. Daneben soll die Umweltverträglichkeitsprüfung auch Aussagen über die Beeinträchtigung der Leistungs- und Nutzungsfähigkeit sowie der Entwicklungsfähigkeit des Naturhaushaltes, von Öko- und lebenden Systemen.

Wortherkunft

Der Begriff Umweltverträglichkeitsprüfung stellt allerdings nur eine teilweise gelungene Übersetzung des aus dem amerikanischen stammenden Originalbegriffs Environmental Impact Assessment dar. Mit der deutschen Übersetzung werden unfreiwillig Missverständnisse erzeugt, da der Begriff Umweltverträglichkeitsprüfung suggeriert, das beispielsweise Industrieanlagen nach einer solchen Umweltverträglichkeitsprüfung umweltverträglicher seien als zuvor – dass kann die Umweltverträglichkeitsprüfung selbstverständlich nicht leisten. Trotz vieler rechtlicher Instrumentarien stellt die Umweltverträglichkeitsprüfung vorwiegend ein Verfahrensinstrument dar. Die eigentlichen Untersuchungen über die Umweltauswirkungen der in Frage stehenden Vorhaben bilden nur einen Bestandteil im gesamten Prüfungssystem, obwohl ihr außergewöhnlich hohe Bedeutung zukommt. Natürlich heißt das nicht, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung gesamt gesehen wirkungslos ist. Festzuhalten ist schließlich, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung auf keinen Fall die Entscheidung über die Zulässigkeit selbst ist; als was sie von der Öffentlichkeit meist fälschlicherweise verstanden wird – ein Begriff wie `Umweltfolgenprüfung`, so angedacht im Entwurf des Umweltgesetzbuches, erscheint aus dem Grunde treffender.

Weiland, U.; Wohlleber-Feller, S. (2007), S. 237.
Albert, G. et al. (Hrsg.) (1996): Bewertung und Planung im Umweltschutz, S. 447.
Weiland, U.; Wohlleber-Feller, S. (2007), S. 237.
Albert, G. et al. (Hrsg.) (1996), S. 447-449.

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