Technologie- und Gründerzentrum: Defintion, Abgrenzung, Aufgaben, Bedeutung, Träger

Zunächst einmal ist es wichtig, den Begriff des Technologie- und Gründerzentrums zu definieren und einzuordnen, um im Folgenden auch genauer auf deren Strukturen und Entwicklungen eingehen zu können.

Allgemeine Definition

Ein Technologie- und Gründerzentrum wird charakterisiert als eine „Standortgemeinschaft von relativ jungen und zumeist neu gegründeten Stammunternehmen […], deren betriebliche Tätigkeit vorwiegend in der Entwicklung, Produktion und Vermarktung technologisch neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen liegt und die im TGZ auf ein mehr oder weniger umfangreiches Angebot an Gemeinschaftseinrichtungen und Beratungsdienstleistungen zurückgreifen können.“ (STERNBERG 1988, S. 86f)

Abgrenzung

In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gibt es jedoch noch einige weitere unternehmerische Standortgemeinschaften, die von den, auch in dieser Arbeit behandelten, Technologie- und Gründerzentren nicht immer vollständig trennscharf abzugrenzen sind. Es besteht zwischen einigen eher fließende Übergänge. Es handelt sich dabei um Gewerbe- und Industrieparks, Gewerbegebiete, Wissenschafts- und Forschungsparks.

Die Abgrenzung zwischen TGZ und Gewerbe- und Industrieparks erfolgt über Technologieorientierung, die bei den TGZ wesentlich stärker vorhanden ist. Außerdem handelt es sich bei Gewerbe- und Industrieparks um einen Typ der Standortgemeinschaft, der schon seit den 1960er Jahren in der BRD angesiedelt ist (Vgl. STERNBERG 1988, S.87).

Die Unterscheidung der Wissenschafts- und Forschungsparks gegenüber den TGZ bezieht sich darauf, dass die „Schwerpunkte [der Wissenschafts- und Forschungsparks] mehr im Bereich der anwendugsferneren Forschung liegen und nicht in der Entwicklung zur Marktreife und kommerziellen Verwertung von Produkten.“ (STEINKÜHLER 1994, S. 4) Forschungsparks sind auch nicht hauptsächlich auf junge kleinere und mittlere Unternehmen ausgerichtet und weisen gegenüber den TGZ weniger Gemeinschaftseinrichtungen und Beratungsdienstleistungen auf (Vgl. STERNBERG 1988, S. 87).

Zu den Gewerbegebieten ist zu sagen, dass es sich dabei um räumliche Agglomerationen von Betrieben handelt, die nicht zwangsläufig untereinander in Beziehung stehen oder deren Angebot sich ergänzt. Es gibt kein charakteristisches Merkmal, wie es die Technologieorientierung bei den TGZ beispielsweise ist.

Die Begrifflichkeiten der Technologiezentren, Gründerzentren, sowie den in diesem Zusammenhang oft ebenbürtig verwendeten Begriff der Innovationszentren, können nun noch stärker einzeln definiert werden. Allgemein ist zu sagen, dass der Name eines TGZ nicht automatisch mit einem Ziel und entsprechendem Erfolg abzuschätzen ist (Vgl. BEHRENDT 1996, S. 5).

Definition Technologiezentrum

Technologiezentren beheimaten Unternehmen, die Hochtechnologie kommerziell nutzen möchten. Sie sind auch in der Produktion tätig, jedoch überwiegt die nicht für die Produktion angebotene Fläche.

Definition Innovationszentrum

In Innovationszentren siedeln neu gegründete Unternehmen, die sich auf neuartige technologische Produkte spezialisieren, sie entwickeln und auch vermarkten. Im Zusammenhang damit werden von den Innovationszentren Forschungs-, Beratungs- und Finanzierungsinstitutionen in nahem Umfeld benötigt.

Aufgabe

Die Aufgabe der Gründerzentren besteht nun in der Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsumfeldes und der Unterstützung der Unternehmen durch Managementtätigkeiten und einem Angebot an weiteren Dienstleistungen. Dies soll ein Unternehmenswachstum generieren und die Überlebenswahrscheinlichkeit steigern (Vgl. STEINKÜHLER 1994, S. 4f).

Bedeutung

Die zunehmende Bedeutung der Wissenschaft und insbesondere deren Zusammenspiel mit der Wirtschaft im Bezug auf einen Technologietransfer leiteten den Ursprung der TGZ in Deutschland ein. Dabei verfolgt das Konzept der TGZ, das einen Wandel im Bereich der Wirtschaftsförderungspolitik bewirkte (von großen Unternehmen und Konzernen zu kleineren, mittelständigen Unternehmen und Neugründungen), „allgemeine wirtschaftspolitische Ziele wie der Aufbau vermeintlich zukunftsträchtiger, weil technologieintensiver Industriezweige, die Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen und die Verbesserung des Technologietransfers.“ (STERNBERG 1988, S.89)

Träger

Einer der wichtigsten und auch am meisten vorhandenen Träger der TGZ ist dabei die Öffentliche Hand. Sie spielt eine entscheidende Rolle vor allem in der Vorbereitung und der Phase des Beginns. Dabei wird die Idee der TGZ durch sie auf regionaler Ebene gefördert und sie begleitet die Erstinvestitionen im Bezug auf Grundstückserwerb, sowie Um- und Neubau der Gebäude.

Der Beitrag, den jeder einzelne der unterschiedlichen Träger beisteuert, variiert ebenfalls. Dabei ist hauptsächlich zu unterscheiden, dass finanzielle Aspekte vor allem bei öffentlichen Trägern, wie beispielsweise den Kommunen, überwiegen, während die Aspekte Beratung und Information von anderen Trägern bevorzugt werden.

Ordnungspolitischen Stellenwert besitzt die TGZ ebenfalls. Er kann folgendermaßen charakterisiert werden: „Das technologie- und wirtschaftspolitische Instrument TGZ ist ordnungspolitisch als subsidiäre, also von mehreren (öffentlichen) Trägern finanzierte Förderung einzuordnen, die i.d.R. keine Vollförderung bedeutet.“ (STERNBERG 1988, S. 93)

Nach Definition zu den Technologie- und Gründerzentren und einer Abgrenzung zu ähnlichen Begrifflichkeiten, soll im Folgenden zunächst näher auf die Unternehmen und deren Struktur, die Gründer, die Finanzierung und den Standort eingegangen werden.

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